Sofern Sie unsere Reinigungsverträge und Kalkulationstabellen verwenden, empfehlen wir die Verwendung des folgenden Mustertextes bei Anpassungsbegehren Ihres Reinigers:
„Für die Erhöhung des SVS gilt gemäß Reinigungsvertrag:
„Für die Berechnung der prozentualen Preisanpassung gilt: Ausgangsmindestlohn + Positionen A + B + C geteilt durch den Ausgangs-Stundenverrechnungssatz mal Prozentsatz der aktuellen Lohnerhöhung.“
Bei Ihnen bedeutet dies:
Ausgangsmindestlohn + Positionen A, B und C: 20,00€
Ausgangs-SVS: 25,00€
Zu berücksichtigen bei Lohnerhöhung: 80,00%
Aktuelle Lohnerhöhung: 5,56%
Aktuelle Preiserhöhung: 4,45%
Neuer SVS: 26,11€
Dies fließt in unsere Kalkulationstabelle ein. Es wird mit allen Kommastellen gerechnet und erst zum Schluss auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Weitere eventuelle Tarifsteigerungen konnten in der SVS-Kalkulation in Zelle D35 kalkuliert werden. Dazu heißt es im Vertrag:
„Alle eintretenden Änderungen z.B. bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Soziallöhnen sind mit dem Wert der Zelle D35 der Tabellen „Stundensatz“ in der Kalkulationsdatei berücksichtigt.“
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