Hilfe und FAQ

Lohngleitklausel

Sofern Sie unsere Reinigungsverträge und Kalkulationstabellen verwenden, empfehlen wir die Verwendung des folgenden Mustertextes bei Anpassungsbegehren Ihres Reinigers:

„Für die Erhöhung des SVS gilt gemäß Reinigungsvertrag:

 

„Für die Berechnung der prozentualen Preisanpassung gilt: Ausgangsmindestlohn + Positionen A + B + C geteilt durch den Ausgangs-Stundenverrechnungssatz mal Prozentsatz der aktuellen Lohnerhöhung.“

 

Bei Ihnen bedeutet dies:

 

Ausgangsmindestlohn + Positionen A, B und C:      20,00€

Ausgangs-SVS:                                                            25,00€

Zu berücksichtigen bei Lohnerhöhung:                    80,00%

Aktuelle Lohnerhöhung:                                            5,56%

Aktuelle Preiserhöhung:                                            4,45%

Neuer SVS:                                                                   26,11€

 

Dies fließt in unsere Kalkulationstabelle ein. Es wird mit allen Kommastellen gerechnet und erst zum Schluss auf 2 Nachkommastellen gerundet. 

 

Weitere eventuelle Tarifsteigerungen konnten in der SVS-Kalkulation in Zelle D35 kalkuliert werden. Dazu heißt es im Vertrag: 

 

„Alle eintretenden Änderungen z.B. bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Soziallöhnen sind mit dem Wert der Zelle D35 der Tabellen „Stundensatz“ in der Kalkulationsdatei berücksichtigt.“

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